Beitragsordnung
In einer Beitragsordnung (gemäß § 4 der Vereinssatzung) sind die Betreuungskosten festgelegt.
§ 1 Grundsatz
Zur Deckung der Kosten in der BGS Hammer werden Mitgliedsbeiträge, Betreuungsentgelt sowie ein Essensgeld erhoben, deren Höhe durch diese Beitragsordnung geregelt wird.
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen (gemäß § 4.3 der Satzung) an den Verein. Sie kann nur von der Mitgliederversammlungmit Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Vereinsbeitrags, des Betreuungsentgeltes und des Essengeldes. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Betreuungsentgelte sowie das Essensgeld werden bis zum 3. Werktag (§ 4 Abs. 4 der Satzung) eines jeden Monats und der Vereinsbeitrag zum 1. Oktober eines jeden Jahres erhoben.7
§ 3 Betreuungsentgelte / Beiträge / Gebühren
1. Vereinsbeitrag beträgt p.a. EUR 30,00
2. Essengeld beträgt mtl. EUR 48,00
Das Essengeld kann erlassen werden, sobald ein Bildungsgutschein vorliegt.
Die Gebühr für das Mittagessen wird auf Antrag erstattet, wenn ein Kind länger als an 20 aufeinanderfolgenden Betriebstagen oder während eines ganzen Kalendermonats fehlt.
Die regulären Schließungszeiten gem. §2 Abs. 2 des Betreuungsvertrages bleiben unberücksichtigt.
3. Ab Oktober 2019 wird die Staffelung nach Klassen und Betreuungszeiten schrittweise aufgehoben. Das Betreuungsentgelt beträgt ab Oktober 2019 EUR 142,00.
4. Die betreuten Kinder, zum jetzigen Zeitpunkt in der 3. oder 4. Klasse sind behalten das Betreuungsentgelt von EUR 135,00 bei.
5. Verträge für die 14.00 Uhr Betreuung, die schon vor dem 21.09.2017 bestanden haben, werden weitergeführt. Neue Verträge für die 14.00 Uhr Betreuung werden nicht mehr abgeschlossen. Das Betreuungsentgelt für bestehende Verträge ist nach Schulkassen gestaffelt
Betreuung 14.00 Uhr
Zur Zeit ab 01.08.2019
1. und 2. Klasse EUR 90,00 EUR 95,00
3. und 4. Klasse EUR 75,00 EUR 80,00
Eine Beitragsermäßigung laut Sozialstaffel muss beim Amt für Schule, Jugend- und Kindereinrichtungen gestellt werden.
Der Verein ist berechtigt, die Bearbeitungsgebühren der Banken bei Rücklastschriften an das Mitglied weiterzugeben. Außerdem kann bei schriftlichen Mahnungen eine Gebühr von 5,00 € erhoben werden.
§ 4 Mitgliederverwaltung
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Diese Beitragsordnung tritt zum 01.10.2020 in Kraft.