Beitragsordnung

In einer Beitragsordnung (gemäß § 4 der Vereinssatzung) sind die Betreuungskosten festgelegt.

 

 

§ 1 Grundsatz

Zur Deckung der Kosten in der BGS Hammer werden Mitgliedsbeiträge,
        Betreuungsentgelt sowie ein Essensgeld erhoben, deren Höhe durch diese
        Beitragsordnung geregelt wird.

 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen (gemäß § 4.3 der Satzung) an den Verein. Sie kann nur von der Mitgliederversammlungmit Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

 

1.   Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Vereinsbeitrags, des   Betreuungsentgeltes und des Essengeldes. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

 

2.      Die festgesetzten Betreuungsentgelte sowie das Essensgeld werden bis zum 3. Werktag (§ 4 Abs. 4 der Satzung) eines jeden Monats und der Vereinsbeitrag zum 1. Oktober eines jeden Jahres erhoben.

 

§ 3 Betreuungsentgelte / Beiträge / Gebühren

 

1.      Vereinsbeitrag beträgt p.a. EUR 30,00

 

2.      Essengeld beträgt mtl. EUR 48,00

 

    Das Essengeld kann erlassen werden, sobald ein Bildungsgutschein vorliegt.

 

Die Gebühr für das Mittagessen wird auf Antrag erstattet, wenn ein Kind länger als an 20 aufeinanderfolgenden Betriebstagen oder während eines ganzen Kalendermonats fehlt.

 

Die regulären Schließungszeiten gem. §2 Abs. 2 des Betreuungs-vertrages bleiben unberücksichtigt.

3.      Ab dem 1. Januar 2023 beträgt das Betreuungsentgelt EUR 150,00.

Ab dem 1. August 2023 beträgt das Betreuungsentgelt EUR 155,00.

Für Schüler:innen, die ausschließlich für den päd. Mittagstisch angemeldet sind (sogenannte „Externe Esser“), ist ein Betreuungsentgelt von EUR 28,30 pro Monat zu zahlen, zzgl. des Essensgeldes

Eine Beitragsermäßigung laut Sozialstaffel muss beim Amt für Schule, Jugend- und Kindereinrichtungen gestellt werden.

Der Verein ist berechtigt, die Bearbeitungsgebühren der Banken bei    Rücklastschriften an das Mitglied weiterzugeben. Außerdem kann bei schriftlichen Mahnungen eine Gebühr von 5,00 € erhoben werden.

 

§ 4 Mitgliederverwaltung

 

Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

 

 

Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 20.09.2022 beschlossen und  Beitragsordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.